Lexware stellt eine Datev-Schnittstelle für den Datev-Export und den Datev-Import zur Verfügung.
Damit die exportieren bzw. importierten Daten verarbeitet werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind im Blog-Beitrag „Lexware Export für Datev: Konverter bei unterschiedlichen Längen der Debitoren, Kreditoren oder Sachkonten“ beschrieben.
Konverter bei unterschiedlichen Längen der Personenkonten oder Sachkonten
Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, hilft ein Konverter, die aus Lexware exportieren Daten auf ein Format zu bringen, das Datev verarbeiten kann. Näheres dazu erfahren Sie in o.g. Blog-Beitrag.
Konverter für den Datev-Import in Lexware erweitert
Der Konverter wurde nun um eine Importfunktion erweitert. D.h. der Konverter bringt nun auch die von Ihrem Steuerberater gelieferten Daten auf Ihr Lexware-Format. Durch den Einsatz des Konverters ersparen Sie sich arbeitsintensive Kontenänderungen in Lexware.
Sind Ihre Debitoren, Kreditoren oder Sachkonten nicht Datev-konform angelegt?
Kann Ihr Steuerberater den Datev-Export aus Lexware nicht verarbeiten?
Ist ein Datev-Import in Lexware für Sie zur Zeit nicht möglich?
Lassen Sie uns klären, ob der Konverter auch bei Ihnen für Zeit- und Arbeitsersparnis sorgen kann. Kontaktieren Sie uns.