Lexware stellt eine Schnittstelle zur Verfügung, mit der Daten für Datev exportiert werden können. Damit der Steuerberater, die aus Lexware exportierten Daten importieren bzw. in Datev verarbeiten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Sachkonten und Personenkonten Datev-konform anlegen
Sachkonten und Personenkonten sollten idealerweise in Lexware Datev-konform angelegt werden (lt. entsprechendem Kontenrahmen).
Sachkonten sind standardmässig 4-stellig, Personenkonten 5-stellig.
Auch Folgendes ist möglich: Sachkonten: fünfstellig, Personenkonten: sechsstellig.
Debitoren- und Kreditorenkonten auf gleiche Kontenlänge bringen
Ein Kunde erhielt von seinem Steuerberater die Mitteilung, dass seine Personenkonten (Debitoren und Kreditoren) in Datev nicht verarbeitet werden können und bat um Hilfe.
Die Kreditoren waren beim Kunden 5-stellig angelegt, die Debitoren hatten eine Kontenlänge von 7 Stellen. Damit die Personenkonten in Datev verarbeitet werden können, müssen Debitoren- und Kreditorenkonten gleich lang sein. Um dem Kunden sofort zu helfen und ihm ein mühsames Umstellen der Debitorenkonten für das nächste Buchungsjahr zu ersparen, haben wir das Problem durch einen Konverter gelöst. Der Konverter bringt die Debitoren- und Kreditorenkonten des Lexware-Exportes automatisch auf eine Kontenlänge und somit auf das Format, das Datev verarbeiten kann.
Vorteile für den Kunden:
- Es sind keine mühsamen Kontenänderungen in Lexware erforderlich.
- Der Konverter kann sofort eingesetzt werden. Also z.B. für den derzeitigen Monatsabschluss bzw. Jahresabschluss.
Anmerkung: Die Sachkonten sind hier 6-stellig angelegt.
Gibt es auch bei Ihnen Probleme beim Datev-Export aus Lexware?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.